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Gleichstellung

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 des Grundgesetzes) und haben die gleichen Rechte – das gilt auch im betrieblichen Alltag.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und unterstützen die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter – mit dem Ziel, das Leitbild der AGR zu fördern. Unter dem Motto „miteinander / füreinander“ entsteht so eine Kultur der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts, in der Vielfalt als Stärke gelebt wird und jede Person ihr volles Potenzial entfalten kann.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen unter anderem:

  • Verbesserung der beruflichen Chancen für Frauen
  • Erhöhung der Frauenquote auch in Führungspositionen
  • Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW)
  • Erstellung eines Gleichstellungsplans 
  • Mitwirkung bei personellen und sozialen Maßnahmen 
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 
  • Vernetzung mit anderen Gleichstellungsbeauftragten und Organisationen 
  • Förderung eines gendersensiblen Sprachgebrauchs 
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Gleichstellung 

„Erfolgsfaktor Familie“

Unternehmensnetzwerk

Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden sich optimal um ihre Familienmitglieder oder um pflegebedürftige Angehörige kümmern können. Daher sind wir auch Mitglied im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, das Impulse für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen setzt. Durch dieses Netzwerk profitieren wir von Erfahrungen und Best Practices anderer Unternehmen und bekommen frische Ideen für unseren Arbeitsalltag.

Ihre Ansprech­partnerinnen rund um das Thema Gleichstellung

Portrait vom Gleichstellungs-Team der AGR-Gruppe Portrait vom Gleichstellungs-Team der AGR-Gruppe
Cornelia Müller & Claudia Nocke

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